Laborpipette neben Mikroskop und Reagenzgläsern in einer hellen wissenschaftlichen Umgebung

Zulassungen für Laboranalysen und Probenahmen

Offiziell zugelassen für Wasser-, Abwasser- und Trinkwasseruntersuchungen

Die LWU Lebensmittel-, Wasser- und Umwelthygiene GmbH verfügt über die erforderlichen behördlichen Zulassungen zur Durchführung von Probenahmen und Laboruntersuchungen in verschiedenen Bereichen. Diese bestätigen unsere fachliche Kompetenz und berechtigen uns, Analysen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Unsere Zulassungen gewährleisten, dass alle Untersuchungen nach anerkannten Standards erfolgen und von Behörden sowie Institutionen entsprechend anerkannt werden.

Abwasser- und Gewässeruntersuchungen

Die LWU GmbH ist als Untersuchungsstelle für bestimmte Abwasser- und Gewässeruntersuchungen sowie Probenahmen im Land Brandenburg zugelassen. Diese Zulassung ist unbefristet gültig und bestätigt unsere Berechtigung zur Durchführung entsprechender Analysen. Zudem ist unser Labor in der bundesweiten Datenbank ReSyMeSa offiziell gelistet.

Trinkwasseruntersuchungsstelle

Die LWU GmbH ist gemäß § 15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) als Trinkwasseruntersuchungsstelle zugelassen. Diese Zulassung umfasst die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben und gilt seit dem 27.03.2004. Unser Labor ist im offiziellen Verzeichnis der im Land Brandenburg gelisteten Trinkwasseruntersuchungsstellen geführt.

Behandschuhte Hände benutzen eine Pipette, um eine Wasserprobe in einem durchsichtigen Reagenzglas an einem Teich zu entnehmen.

Sicherheit durch geprüfte Zulassungen

Mit unseren behördlichen Zulassungen erfüllen wir alle Voraussetzungen, um Analysen rechtssicher und nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen durchzuführen. Für unsere Kunden bedeutet das: verbindliche Ergebnisse, anerkennungsfähige Prüfberichte und maximale Sicherheit bei allen Untersuchungen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der passenden Analyseverfahren und beraten Sie zu den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.